Finanzierung_2016_Jahresbericht_BFACH - page 9

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Wechsel zum preiswerteren Ratenkredit
Seit März 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden bei längerer
Inanspruchnahme eines Dispositionskredits eine Beratung zu preiswerteren
Finanzierungen – meist sind dies Ratenkredite – anzubieten. Aber gerade bei
der großen Zahl der Online-Kunden wird der angestrebte Verbraucherschutz
letztlich verfehlt. Der Kunde erhält zwar eine moderne Kreditberatung, etwa
per Videochat. Wegen der Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift kann er den
Ratenkreditvertrag aber nicht online schließen. Der Kunde wird daher meist
nicht von einem Dispo- auf einen Ratenkredit wechseln, sondern zahlt weiter-
hin die höheren Dispozinsen. Nur der formfreie digitale Kreditvertrag macht
eine Umfinanzierung für die Mehrheit der Verbraucher realistisch.
Rahmen
Ratenkredit statt Dispo-Kredit
Der digitale Kreditvertrag würde dem Kunden
den Wechsel erleichtern und Geld sparen.
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