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Online-Ratenkredit und Online-Ratenkauf
Für gleiche Geschäfte müssen die gleichen Regeln gelten
Das Einkaufen im Internet boomt. Der Käufer hat die Wahl zwischen verschie-
denen Bezahlverfahren wie Kauf auf Rechnung und anschließender Überwei-
sung, Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift oder mit speziellen Online-Ver-
fahren, bei denen meistens eine sofortige Abbuchung vom Girokonto erfolgt.
Wie in der Offline-Welt haben die Verbraucher aber auch im Internet oft das
Bedürfnis nach einer Finanzierung des Kaufpreises. Hierfür bieten die Kredit-
banken den traditionellen Ratenkredit an. Zunehmende Verbreitung findet ein
alternatives Finanzierungsmodell in Form des Ratenkaufs. Für beide Modelle
gelten unterschiedliche vertragsrechtliche und aufsichtsrechtliche Vorschrif-
ten, die den Ratenkredit im Internet unattraktiv machen. Dies verstößt gegen
den Grundsatz, dass für gleiche Geschäfte die gleichen gesetzlichen Regeln
gelten sollten.
Online-Ratenkauf ohne Medienbruch möglich
Beim Ratenkredit-Modell schließt der Käufer zwei Verträge ab, einen Kaufver-
trag mit dem Verkäufer und einen Ratenkreditvertrag mit der Bank. Der Kre-
ditvertrag bedarf der Schriftform, was in der Praxis die handschriftliche Un-
terschrift des Verbrauchers erfordert. Zudem verlangt das Geldwäschegesetz
die Überprüfung der Kundenidentität, in der Regel mittels POSTIDENT-Ver-
fahren. Beim Ratenkauf schließt der Kunde dagegen nur einen einzigen Ver-
trag ab, und zwar einen Teilzahlungskaufvertrag mit dem Händler. Im Internet
bedarf eine solche Finanzierungsvereinbarung nicht der Schriftform, und der
Händler muss den Kunden in der Regel nicht identifizieren. Im Vergleich zum
Ratenkredit ist der Ratenkauf somit unkompliziert und durchgängig online
abschließbar.
Finanzierung per Factoring ist rechtlich privilegiert
Da der Händler ebenso wie beim Ratenkredit-Modell das Risiko des Forde-
rungsausfalls nicht tragen will, verkauft er seine Teilzahlungsforderung ge-
genüber dem Käufer an ein Factoringunternehmen. Dieses Unternehmen wird
damit neuer wirtschaftlicher und rechtlicher Kreditgeber des Käufers, ebenso
wie die Bank beim Ratenkredit. Allerdings bedarf auch dieses zweite Rechts-
geschäft weder der Schriftform noch der Geldwäsche-Identitätsprüfung.