Restkreditversicherung: Bankenfachverband veröffentlicht Punktekatalog „RKV pro Verbraucher"

Berlin, 16. Januar 2019
Punktekatalog BFACH

Der Bankenfachverband hat in seinem Punktekatalog „RKV pro Verbraucher" neue verbraucherfreundliche Maßnahmen für Restkreditversicherungen (RKV) festgehalten. Mit einer RKV können Verbraucher ihre Zahlungsfähigkeit beim Verbraucherkredit im Fall von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern.

„Die Restkreditversicherung ist ein wichtiges Mittel der Überschuldungsprävention, das als solches erhalten bleiben muss", sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. Obwohl das Niveau der gesetzlichen Regeln zur RKV erst im vergangenen Jahr erhöht wurde, ist die Versicherung aktuell weiteren Regulierungsbestrebungen ausgesetzt. Mit ihrem Punktekatalog setzen die Kreditbanken ein deutliches Signal für eine Weiterentwicklung der RKV im Sinne der Verbraucher.

Für mehr Transparenz
Der Katalog des Verbandes umfasst sieben Punkte, von der Freiwilligkeit der Versicherung, über die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit bis hin zur Kostentransparenz und Qualität. Er geht dabei über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Der Punktekatalog ist für alle sich darauf verpflichtenden Mitgliedsinstitute verbindlich. Er wird von der Mehrheit der Kreditbanken unterstützt und umgesetzt. Zusammen stehen diese Institute für mehr als die Hälfte der Konsumentenratenkredite in Deutschland.

Informationen zur Initiative des Bankenfachverbandes sowie zum Punktekatalog und dessen Unterstützern gibt die Seite www.rkv-pro-verbraucher.de.

Punktekatalog „RKV pro Verbraucher"

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