Deckelung der RKV-Abschlussprovisionen: BFACH nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BMF

08. Mai 2019
BFACH-Initiative zur Restkreditversicherung

Zur Verantwortung der Kreditgeber gehört es, beim Kreditabschluss auf Risiken hinzuweisen und Optionen zur Absicherung anzubieten. Aus Sicht des Bankenfachverbandes ist ein geplanter Provisionsdeckel für Restkreditversicherungen (RKV) nicht erforderlich und bezüglich der in Aussicht gestellten Höhe und Ausgestaltung auch nicht verhältnismäßig.

Aufgrund der erst im vergangenen Jahr erfolgten gesetzlichen Neuregelung der RKV und der Selbstverpflichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft wie die BFACH-Initiative "RKV pro Verbraucher" hat sich das Verbraucherschutzniveau bei der RKV deutlich erhöht. Marktstudien belegen darüber hinaus eine hohe Kundenzufriedenheit.

Zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums trägt der Bankenfachverband in seiner Stellungnahme sowohl ordnungspolitische als auch verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vor.

BFACH-Stellungnahme Provisionsdeckel RKV 19-05-06
Marktstudie Restkreditversicherung 2018
www.rkv-pro-verbraucher.de

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Referatsleiterin Recht
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