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BGH-Entscheidung zu Ratenkrediten mit Restkreditversicherung: Bankenfachverband erwartet wenig Widerrufe von Krediten
Karlsruhe/Berlin, 16. Dezember 2009. Wie der Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe entschieden hat, sind Verbraucherdarlehensverträge und Restkreditversicherungen (RKV) im juristischen Sinne “verbundene Geschäfte“. Dadurch können Kreditnehmer mit RKV, die in der Widerrufsinformation zum Kredit nicht auf den Verbundcharakter hingewiesen wurden, den Darlehensvertrag unbefristet widerrufen. Auch der Versicherungsvertrag würde damit hinfällig. Rund 27 Prozent aller Ratenkredit-Nutzer haben eine RKV abgeschlossen, wie eine aktuelle Studie der GfK ergibt.
Verbraucher sind mit der Restkreditversicherung zufrieden
Der Bankenfachverband geht davon aus, dass die meisten Verbraucher ihre Kredit- und RKV-Verträge nicht widerrufen werden. Dafür sprechen zwei Gründe. Erstens: „Falls Verbraucher ihren Kreditvertrag widerrufen, müssten sie den ausstehenden Kreditbetrag unmittelbar zurückzahlen“, sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes, und erläutert: “Bei einer Umschuldung des Kredits müssten Verbraucher gegebenenfalls teurere Konditionen in Kauf nehmen“. Zweitens: Bei einem Widerruf des Kredits würden die Verbraucher mit sofortiger Wirkung ihren Versicherungsschutz verlieren. „Angesichts der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt sollte jeder Kreditnehmer gut abwägen, ob er versichert bleiben oder die Risiken selbst tragen möchte“, so Wacket. Einer GfK-Studie zufolge halten zwei Drittel der Versicherten die RKV für ein sinnvolles bzw. sehr sinnvolles Produkt. Drei Viertel aller Kunden erwarten von ihrer Bank, dass sie ihnen im Beratungsgespräch eine RKV anbietet. Die RKV springt im Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod ein und übernimmt die Zahlung der ausstehenden Raten an die Bank. An der bisherigen Praxis wird sich laut Wacket wenig ändern: „Bei Auflösung des Kreditvertrags durch den Kunden wurde schon immer der Versicherungsvertrag hinfällig.“
Verband: Die 57 Kreditbanken des Bankenfachverbandes finanzieren privaten Konsum und gewerbliche Investitionen, darunter vor allem Kraftfahrzeuge. Dazu haben sie mehr als 115 Milliarden Euro an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen. Mit einem Anteil von 48 Prozent sind sie Marktführer in der Konsumfinanzierung.
Kontakt: Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR, Tel. 030 2462596-14, Nachricht senden
Dateien
- PI BGH-Entscheidung zu Ratenkrediten mit Restkreditversicherung: Bankenfachverband erwartet wenig Widerrufe von Krediten (doc, 30 KB)
- Auszug aus GfK-Studien zur Restkreditversicherung (pdf, 94 KB)
- GfK-Studie Konsum- und Kfz-Finanzierung 2009 (pdf, 538 KB)
- GfK-Studie Restkreditversicherung 2008 (pdf, 342 KB)
URL dieser Seite: http://www.bfach.de/bankenfachverband.php/aid/1076/cat/6
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